Zertifikat

Zulassungsvorausetzung für die Zertifikatslehrgänge

Fachberater und Fachbetreuer
Die Zulassungen zu den Zertifikatelehrgängen zum Fachberater und Fachbetreuer regelt die Zertifikateordnung der Hochschule.
Die Zertifikatelehrgänge zum Fachberater und Fachbetreuer haben keine besonderen Zulassungsbedingungen.

Fachtherapeut
Die Zulassung zu den Zertifikatelehrgängen der Fachtherapeutenausbildung setzt eine abgeschlossen Master oder Diplomstudium der Psychologie und die Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten voraus. Eine Zulassung kann auch ausgesprochen werden, wenn sich der Bewerber/die Bewerberin im letzten Jahr der Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten befindet. Näheres regelt die Zertifikateordnung der Hochschule.